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VG Ansbach, 02.10.2012 - AN 9 S 12.00822, AN 9 S 12.00832, AN 9 S 12.00833 |
Zitiervorschläge
VG Ansbach, 02.10.2012 - AN 9 S 12.00822, AN 9 S 12.00832, AN 9 S 12.00833 (https://dejure.org/2012,30636)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02.10.2012 - AN 9 S 12.00822, AN 9 S 12.00832, AN 9 S 12.00833 (https://dejure.org/2012,30636)
VG Ansbach, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - AN 9 S 12.00822, AN 9 S 12.00832, AN 9 S 12.00833 (https://dejure.org/2012,30636)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nutzungsuntersagung; Wohnungsprostitution; Sofortvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Ansbach, 27.08.2012 - AN 9 S 12.00834
Nutzungsuntersagung; Wohnungsprostitution; Sofortvollzug
Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2012 - AN 9 S 12.00822
Mit Schreiben, eingegangen bei der Antragsgegnerin am 11. April 2012, führte Herr ..., der Antragsteller im Verfahren AN 9 S 12.00834, aus, die Wohnungen im 3. OG links (Nr. 6) und im 4. OG rechts (Nr. 7) würden vom Antragsteller genutzt und vermietet.Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten, auch auf die beigezogenen Akten der Verfahren AN 9 S 12.00834 und AN 9 K 12.01063, Bezug genommen.
Wie schon dem Sachvortrag des Antragstellers im Verfahren AN 9 S 12.00834, aber auch dem Akteninhalt entnommen werden kann, werden die von den angefochtenen Bescheiden in der Fassung des Änderungsbescheides erfassten Wohnungen zum Zweck der Prostitution genutzt.
- VGH Bayern, 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296
Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2012 - AN 9 S 12.00822
Der gesamte Hergang lässt aber nicht erkennen, dass die Nutzung der Wohnung Nr. 6 anders geregelt sein sollte als die der Wohnungen Nrn. 1, 4, 5, 8, 9 und 11. Zudem geht die Kammer weiterhin davon aus, dass bei Unterbindung der Wohnungsprostitution die Heranziehung des Wohnungseigentümers in der Regel sinnvoll und geboten ist, da sonst wegen der regelmäßig häufig wechselnden Mieter/innen und eventuellen Untermieter/innen ein effektives Vorgehen kaum möglich wäre, zumal die Prostituierten selbst häufig wechseln und unter Decknamen - wie auch hier - auftreten (vgl. etwa BayVGH vom 26.2.2007 Az. 1 ZB 06.2296). - BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95
Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche …
Auszug aus VG Ansbach, 02.10.2012 - AN 9 S 12.00822
Eine ausnahmsweise Zulassung komme hier nicht in Frage, da eine zum Zweck der Prostitution angemietete Einheit mit ein oder zwei Prostituierten den Charakter des Wohngebietes beeinträchtige und damit als störender Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig sei, auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1995, Az. 4 B 137.95, werde verwiesen.